PERSONALPOLITIK
– Bei der Festlegung von Einstellungsrichtlinien und der Karriereplanung wird der Grundsatz der Chancengleichheit für Personen unter gleichen Bedingungen angewendet.
– Die Kriterien für die Personalbeschaffung werden schriftlich festgelegt und eingehalten. Die Einstellungsverfahren sind in Verfahren definiert.
– Alle Rechte der Mitarbeiter werden fair behandelt, es werden Schulungs- und Entwicklungsprogramme zur Verbesserung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter durchgeführt und Schulungsrichtlinien erstellt.
– Es werden Umgebungen geschaffen, in denen die Mitarbeiter ihre Wünsche, Beschwerden und Vorschläge schriftlich mitteilen können.
– Die Aufgabenbeschreibungen und -verteilung sowie die Leistungs- und Vergütungskriterien der Mitarbeiter werden den Mitarbeitern mitgeteilt.
– Bei der Festlegung der Vergütung und anderer Leistungen für die Mitarbeiter wird auf Effizienz geachtet.
– Es werden Maßnahmen ergriffen, um Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Sprache und Geschlecht unter den Mitarbeitern zu verhindern und die Mitarbeiter vor körperlicher, seelischer und emotionaler Misshandlung innerhalb des Unternehmens zu schützen.
– Für die Mitarbeiter werden sichere Arbeitsbedingungen und -umgebungen gemäß den Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen.